Habilitation

Der früher übliche Weg zur , die Habilitation, besteht aus der Erstellung einer schriftlichen Forschungsarbeit, der sogenannten , und dem Abhalten einer öffentlichen Vorlesung. Voraussetzung für die Habilitation ist eine abgeschlossene . Die Regelung der Habilitation erfolgt zum einen in den Hochschulgesetzen der Bundesländer und zum anderen in den Habilitationsordnungen der Hochschulen.

Finanzierung

Hauptsächlich wird die Habilitation durch Stellen an oder finanziert. Es besteht aber auch die Finanzierungsmöglichkeit durch von kleineren fachgebietsbezogenen oder im Rahmen der Forschungsstipendien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

Nach erfolgreicher Habilitation ist selbständiges Lehren und Forschen an einer deutschen Hochschule möglich. Hierzu muss allerdings eine auf eine Professur erfolgen, die mit einem einhergeht. Die Hochschulgesetze der Bundesländer regeln die Berufung von . Die Berufung selbst erfolgt durch die einstellende Hochschule. Die Hochschule, an der die Habilitation abgeschlossen wurde, ist für eine Berufung auf eine Professorenstelle in der Regel ausgeschlossen.

Die Habilitationsordnungen der Hochschulen können eine besondere Form der Habilitation, die sogenannte kumulierte Habilitation, vorsehen, bei der eine Anzahl von bisherigen wissenschaftlichen Arbeiten eingereicht und einer Habilitationsschrift als gleichwertig eingestuft werden.

„wissenschaftliche Abhängigkeit“

Der/die Habilitand/-in ist einem/einer Mentor/-in untergeordnet, in der Regel einem/einer Universitätsprofessor/-in. Nachteil hiervon kann je nach dem Verhältnis von Mentor/-in zu Habilitanden/-innen eine geringere Selbständigkeit in Forschungsvorhaben und eine Art von wissenschaftlicher Abhängigkeit sein. Die erfolgreiche Habilitation berechtigt in der Regel zur Führung des akademischen Titels „“. Die einzelnen Voraussetzungen hierzu können allerdings variieren und sind in den Habilitationsordnungen der Fakultäten geregelt.