Fachhochschulprofessur

Auch für eine ist die die Grundvoraussetzung. Weitere Voraussetzung ist eine 5-jährige berufspraktische Tätigkeit, von der mindestens 3 Jahre außerhalb der ausgeübt worden sein müssen.

Die Art der geforderten berufspraktischen Tätigkeit richtet sich zum einen nach den zu unterrichtenden Fächern und zum anderen nach den Anforderungen des jeweiligen Fachbereiches. Die Berufungsvoraussetzungen für Fachhochschulprofessoren/-innen werden in den Hochschulgesetzen der Länder geregelt.