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Promovierender 752 days ago |
Hallo KISSWIN Team.
Ich hätte eine Beratung nötig. Aber fangen wir von vorne an.
Vor einem Jahr bewarb ich mich an einem Max-Planck Institut auf eine Stelle als Doktorand. Die Stelle war als "volle Stelle" ausgeschrieben. Diese wird aber nicht von der MPG finanziert, sondern vom CCI bzw dem BMBF. Letztendlich bekam ich die Zusage und erhielt kurze Zeit später den Vertrag und da musste ich erstmal schlucken. Auf einmal war von voller Stelle keine Rede mehr. Im Vertragstext heißt es sinngemäß, das der Arbeitnehmer eine TVöD13/2 Stelle erhält und sich verpflichtet seine volle Arbeitsleistung dem MPI zur Verfügung zu stellen. Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten. Der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen wird einem gewährt. Von tariflichen Lohnerhöhungen bin ich ausgenommen. Da stand ich nun, das Promotionsangebot meines alten Institutes ausgeschlagen, mit diesem Un-Vertrag in den Händen und noch 2 Wochen bis zum offiziellen Beginn. Schließlich unterschrieb ich den Vertrag, ging nach meiner Ankunft vor Ort direkt zum Personalbüro und zu der Doktorandenkoordinatorin. Im Personalbüro hieß es, das es sich um einen Standardvertrag handelt, den alle Nicht-Stipendiaten erhalten und die Koordinatorin meinte ebenfalls, dass das nunmal so sei und ich gerne auch kündigen könnte.
Das habe ich natürlich nicht gemacht. Stattdessen habe ich etwas recherchiert und bin dabei unter anderem auf folgendes Gerichtsurteil gestoßen.
Wenn der Lohn um mehr als ein Drittel unter der üblichen tariflichen Bezahlung liegt, so handelt es sich dabei um einen sittenwidrigen Lohn. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden. An das Urteil sind auch Unternehmen gebunden, für die der jeweilige Branchen-Tarifvertrag nicht gilt. (Az.: 5 Sa 6/08)
Demnach würden jedem Doktoranden, der eine halbe Stelle in einer außeruniversitären Einrichtung innehat, aber laut Arbeitsvertrag voll arbeiten soll, anrecht auf ein volles TVöD13 Gehalt haben.
Weiterhin legt das Besserstellungsverbot (siehe Haushaltsgesetz) fest, dass institutionelle Empfänger von Zuwendungen ihre mit dem Zuwendungsprojekt betrauten Mitarbeiter nicht besser oder schlechter vergüten dürfen als vergleichbare Bundesbedienstete. Wenn also jemand in der Verwaltung mit einem Diplom eine volle TVöD 13 Stelle für volle Arbeit erhält, ist es nicht rechtens, dass der Diplom Biologe im öffentlichen Dienst für volle Arbeit eine halbe Stelle bekommt (ganz davon abgesehen, dass in wissenschaftlichen Institutionen in der Regel keine Arbeitszeiterfassung für die Wissenschaftler stattfindet und Überstunden offiziell gar nicht existieren).
Bei halber Bezahlung für volle Arbeit fällt der reelle Stundenlohn (und ich gehe hier nur von einer 40 Stunden Woche aus) unter die Grenze 9,63 €. Jetzt müssten es ein paar Cent mehr sein, aber von der tariflichen Lohnerhöhung bin ich ja ausgenommen. Laut OECD beträgt die Niedriglohngrenze für Westdeutschland 9,63 €. D.h. trotz zügigen Studiums, gehöre ich jetzt zu den Niedriglohnjobbern - und das im öffentlichen Dienst mit einem Diplom.
Zu guter letzt wird gerne argumentiert, dass die Promotion zur Ausbildung gehört, aber genau das tut sie nicht (Bundesverwaltungsgericht, Urteil 8 C 32/83 vom 25.6.1985)
Wertes KISSWIN Team, wie schätzen sie die Lage ein? Soll ich zur Gewerkschaft gehen, den Betriebsrat auf obige Missstände hinweisen, oder gleich vor Gericht ziehen?
MfG Promovierender |