KISSWIN Community: Ist die Bezahlung nach TVöD13/50% mit dem deutschen Arbeitsrecht vereinbar?

Javascript is not active. To use this community site you need to activate the javascript feature of your Browser.

Group discussion > Ist die Bezahlung nach TVöD13/50% mit dem deutschen Arbeitsrecht vereinbar?

Ist die Bezahlung nach TVöD13/50% mit dem deutschen Arbeitsrecht vereinbar?

Promovierender
752 days ago

Hallo KISSWIN Team.

Ich hätte eine Beratung nötig. Aber fangen wir von vorne an.

Vor einem Jahr bewarb ich mich an einem Max-Planck Institut auf eine Stelle als Doktorand. Die Stelle war als "volle Stelle" ausgeschrieben. Diese wird aber nicht von der MPG finanziert, sondern vom CCI bzw dem BMBF. Letztendlich bekam ich die Zusage und erhielt kurze Zeit später den Vertrag und da musste ich erstmal schlucken. Auf einmal war von voller Stelle keine Rede mehr. Im Vertragstext heißt es sinngemäß, das der Arbeitnehmer eine TVöD13/2 Stelle erhält und sich verpflichtet seine volle Arbeitsleistung dem MPI zur Verfügung zu stellen. Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten. Der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen wird einem gewährt. Von tariflichen Lohnerhöhungen bin ich ausgenommen. Da stand ich nun, das Promotionsangebot meines alten Institutes ausgeschlagen, mit diesem Un-Vertrag in den Händen und noch 2 Wochen bis zum offiziellen Beginn.
Schließlich unterschrieb ich den Vertrag, ging nach meiner Ankunft vor Ort direkt zum Personalbüro und zu der Doktorandenkoordinatorin. Im Personalbüro hieß es, das es sich um einen Standardvertrag handelt, den alle Nicht-Stipendiaten erhalten und die Koordinatorin meinte ebenfalls, dass das nunmal so sei und ich gerne auch kündigen könnte.

Das habe ich natürlich nicht gemacht. Stattdessen habe ich etwas recherchiert und bin dabei unter anderem auf folgendes Gerichtsurteil gestoßen.

Wenn der Lohn um mehr als ein Drittel unter der üblichen tariflichen Bezahlung liegt, so handelt es sich dabei um einen sittenwidrigen Lohn. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden. An das Urteil sind auch Unternehmen gebunden, für die der jeweilige Branchen-Tarifvertrag nicht gilt. (Az.: 5 Sa 6/08)

Demnach würden jedem Doktoranden, der eine halbe Stelle in einer außeruniversitären Einrichtung innehat, aber laut Arbeitsvertrag voll arbeiten soll, anrecht auf ein volles TVöD13 Gehalt haben.

Weiterhin legt das Besserstellungsverbot (siehe Haushaltsgesetz) fest, dass institutionelle Empfänger von Zuwendungen ihre mit dem Zuwendungsprojekt betrauten Mitarbeiter nicht besser oder schlechter vergüten dürfen als vergleichbare Bundesbedienstete. Wenn also jemand in der Verwaltung mit einem Diplom eine volle TVöD 13 Stelle für volle Arbeit erhält, ist es nicht rechtens, dass der Diplom Biologe im öffentlichen Dienst für volle Arbeit eine halbe Stelle bekommt (ganz davon abgesehen, dass in wissenschaftlichen Institutionen in der Regel keine Arbeitszeiterfassung für die Wissenschaftler stattfindet und Überstunden offiziell gar nicht existieren).

Bei halber Bezahlung für volle Arbeit fällt der reelle Stundenlohn (und ich gehe hier nur von einer 40 Stunden Woche aus) unter die Grenze 9,63 €. Jetzt müssten es ein paar Cent mehr sein, aber von der tariflichen Lohnerhöhung bin ich ja ausgenommen. Laut OECD beträgt die Niedriglohngrenze für Westdeutschland 9,63 €. D.h. trotz zügigen Studiums, gehöre ich jetzt zu den Niedriglohnjobbern - und das im öffentlichen Dienst mit einem Diplom.

Zu guter letzt wird gerne argumentiert, dass die Promotion zur Ausbildung gehört, aber genau das tut sie nicht (Bundesverwaltungsgericht, Urteil 8 C 32/83 vom 25.6.1985)

Wertes KISSWIN Team, wie schätzen sie die Lage ein? Soll ich zur Gewerkschaft gehen, den Betriebsrat auf obige Missstände hinweisen, oder gleich vor Gericht ziehen?

MfG
Promovierender

ollum
751 days ago

Krass!
Ich persönlich würde die GEW ansprechen. Betriebsräte sind, zumindest an meiner Hochschule, nur für die nichtwissenschaftlich beschäftigten zuständig. Aber du hattest die Frage ja vornehmlich an die Expert/innen von KISSWIN gestellt, daher weiß ich jetzt nicht, wie sehr du auf meine Antwort erpicht bist. Ich lösch sie sonst gern, wenn dir das lieber ist

Promovierender
751 days ago

Nee, brauchst nicht zu löschen :). Das mit der GEW ist keine schlechte Idee. Alternativ Verdi, da ich ja immerhin auch im öffentlichen Dienst angestellt bin und die im Zweifelsfall mächtiger sind.

Promovierender
751 days ago

Ich habe heute mit berechnet das mein Verdienst so gering ist, so dass ich anrecht auf ungefähr 215 € ALG2 pro Monat zum aufstocken des Gehalts habe. Ist das nicht beschämend?

Ich warte weiterhin auf eine Antwort auf meinen langen Eintrag.

Gruß,
Promovierender

Promovierender
748 days ago

*schieb*

Promovierender
744 days ago

Ist noch einer der beratenden Mitarbeiter da?

Promovierender
741 days ago

Bald 2 Wochen, ohne eine Antwort. Bei uns im Betriebsrat meinte man nur, ich soll mich halt damit abfinden.

MelanieP
741 days ago

Sehr geehrter Promovierender,

eine Rechtsberatung darf KISSWIN leider nicht vornehmen. Hierfür kann ich Ihnen aber den Deutschen Hochschulverband (www.hochschulverband.de) empfehlen. Als Doktorand erfüllen Sie zwar noch nicht die Voraussetzungen zur Mitgliedschaft, aber Sie haben die Möglichkeit einen Dienstleistungsvertrag zur Nutzung von individueller juristischer Beratung in allen Fragen des Hochschul-, Beamten- und Besoldungsrechts mit dem DHV abzuschließen.

Falls Sie andere Fragen zur wissenschaftlichen Karriere haben, können Sie Ihre Anfrage gerne an den Beratungsservice (http://www.kisswin.de/kisswin/beratung.html) richten.

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Pütz, KISSWIN 

Promovierender
722 days ago

Sehr geehrte Frau Pütz,

leider verweigert auch der DHV eine Aussage, ebenso wie die DFG, BMBF und die GEW. Wieso werden Doktoranden nicht auf ihrer Plattform beraten. Gehört es nicht auch zur Karriereplanung sich ein wenig in Arbeitsrecht auszukennen und junge vollzeitarbeitende Wissenschaftler mit Rat und Tat zur Seite zu stehen? An wen soll ich mich ihrer Meinung nach noch wenden?

MfG,
Promovierender

MelanieP
721 days ago

Sehr geehrter Promovierender,

es reicht leider nicht aus, sich "ein wenig im Arbeitsrecht auszukennen", um mit gutem Gewissen in diesem Feld zu beraten. Hierfür gibt es eigene Angebote und Experten/-innen.

Grundsätzlich können wir Ihnen aber aus unserer Erfahrung sagen, dass halbe (und teils auch viertel) Stellen für Nachwuchswissenschaftler/-innen (abhängig von der Disziplin, wirtschaftlicher Lage etc.) bei vielen Einrichtungen durchaus üblich sind. Inwiefern es sich in Ihrem Fall um unrechtmäßiges Vorgehen bzw. einen unrechtmäßigen Vertrag handelt, können und dürfen wir rechtlich nicht beurteilen und können Ihnen daher auch keinen juristischen Rat erteilen.

Wir haben gerade noch einmal beim DHV nachgefragt und es ist jederzeit möglich, sich als Mitglied oder mit einem Dienstleistungsvertrag zu diesen und anderen Themen bei den Juristen/-innen des DHV beraten zu lassen. Hier ist der Link zu den Ansprechpartnern/-innen:
http://www.hochschulverband.de/cms1/recht-beratung.html.

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Pütz, KISSWIN

Group membership required

You are no member of this group. To write comments get a membership.